Dienstag, 4. Dezember 2012

Mahnbescheid erhalten. Was tun?


Sie haben einen Mahnbescheid erhalten? Der Schrecken ist groß. Selten erhält man einen gelben Brief vom Amtsgericht. Doch noch ist nichts verloren! Was können Sie gegen einen Mahnbescheid tun?
Zunächst sollten Sie den Mahnbescheid gut durchlesen. Kenne ich den Anspruchsteller überhaupt? Um was für einen Anspruch handelt es sich? Sie sollten sich weiterhin fragen, ob der im Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch Ihrer Meinung nach begründet ist. Haben Sie die darin bestimmte Leistung tatsächlich in Anspruch genommen?
Sind Sie sich sicher, dass der Anspruch Ihrer Meinung nach begründet, so sollten Sie auf den Mahnbescheid zahlen. Doch Vorsicht! Zum Beispiel brauchen Eltern grundsätzlich nicht für Verträge einstehen, die ihr minderjähriges Kind geschlossen hat. Auch andere Umstände, die zu einer Unbegründetheit des Anspruchs führen, sind denkbar. Lassen Sie sich in diesem Fall durch einen Rechtsanwalt beraten.
Ist der Anspruch Ihrer Meinung nach unberechtigt, so sollten Sie gegen den Mahnbescheid vorgehen. Unberechtigt ist der Anspruch, wenn die Forderung nicht besteht oder in dem Mahnbescheid falsch angegeben wurde. Legen Sie dazu Widerspruch ein.
Wie legen Sie Widerspruch ein? Es sind nur wenige Angaben auszufüllen, unter anderem ob Sie gegen den gesamten Mahnbescheid oder nur gegen eine einzelne Forderung (zum Beispiel Zinsen oder Mahnkosten) vorgehen wollen. Wichtig ist, dass Sie das Datum eintragen und den Widerspruch unterschreiben.
Welche Frist muss ich für den Widerspruch beachten? Um wirksam Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben zu können, müssen Sie eine Frist wahren. Den Widerspruch müssen Sie innerhalb von zwei Wochen (beim arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren sogar innerhalb von einer Woche) erheben. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Mahnbescheides. Das Datum der Zustellung finden Sie auf dem gelben Umschlag des Mahnbescheides.
Sie sind unsicher, auf welche Weise Sie am besten Widerspruch einlegen? Dann sollten Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Ihr Rechtsanwalt kann für Sie alles Weitere in die Wege leiten um Ihr Recht zu wahren.
Haben Sie wirksam den Widerspruch eingelegt, so hängt der weitere Verlauf vom Verhalten des Anspruchgegners ab. Wenn er die Sache auf sich beruhen lässt ist die Sache für Sie erledigt. Allerdings kann der Anspruchsgegner die Sache weiter verfolgen und vor Gericht klagen.
Spätestens jetzt sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten!

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