Einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises könnten Sie
haben, wenn der Händler Ihnen vor dem Kauf ausdrücklich zugesagt hat, dass Sie
nach Weihnachten problemlos wieder vom Vertrag zurücktreten können. Damit hat
er Ihnen ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Diese Zusage wird der
Händler in der Regel mündlich gemacht haben. Sie müssten also im Zweifel diese
mündliche Zusage beweisen und zwar am besten durch einen Zeugen, der sich den
Namen des Verkäufers gemerkt hat. In der Praxis wird dies selten gelingen.
Leichter bekommen Sie Ihr Geld zurück, wenn Sie Ihre Ware im
Internet gekauft haben. In diesem Fall steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht
zu. Sie können Ihre Ware binnen 14 Tagen wieder zurückgeben. Bei Lieferung von
Ware beginnt die Frist erst zu laufen, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt
wurden und die Ware bei Ihnen eingetroffen ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht
ist jedoch in einigen Fällen ausgeschlossen, etwa wenn die Ware speziell für
Sie angefertigt wurde oder wenn beispielsweise CDs für Musik oder Software von
Ihnen entsiegelt wurde.
Bekomme ich auch mein Geld zurück, wenn das Geschenk defekt
ist beziehungsweise einen Mangel hat? Auch in diesem Fall werden Sie Ihr
Geschenk nicht sofort los. Sie müssen zunächst die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte geltend machen. Im Rahmen der Gewährleistung können Sie
nach Ihrer Wahl Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) oder
Beseitigung des Mangels (Reparatur) verlangen. Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten muss Ihnen der Verkäufer erstatten. Erst wenn die Ersatzlieferung oder die Reparatur
fehlgeschlagen ist können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Erst jetzt haben
Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Ist die Ware mangelfrei und besteht kein Rücktritts- beziehungsweise Widerrufsrecht, dann sind Sie auf den guten Willen, sprich auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Er entscheidet, ob die Ware gegen andere Ware umgetauscht, statt der Ware ein Gutschein ausgestellt oder das Geld ausbezahlt wird. Er entscheidet auch darüber, ob der Kauf in seinem Laden per Kassenbon nachgewiesen werden muss oder ob Ihr gutes Wort ausreicht.